Genehmigung für die Errichtung
einer Grabanlage

Die Gestaltung und Aufstellung eines Grabsteins oder eines Grabmals bedarf der Genehmigung durch den zuständigen Friedhofsträger. Als Steinmetzfachbetrieb sind wir mit den teilweise regional unterschiedlichen Forderungen vertraut. Wir erledigen alle notwendigen Formalitäten und reichen die ausgefüllten Anträgsunterlagen inklusive maßstabsgerechter Skizze bei der zuständigen Stelle ein.

Dauergrabpflege

Als Mitglied der Dauergrabpflegegesellschaft Sächsischer Friedhofsgärtner kümmern wir uns auf Wunsch auch nach der Aufstellung des Grabmals um die regelmäßige Reinigung, Pflege und Instandhaltung. Der Umfang dieser Leistung richtet sich nach Ihren persönlichen Wünschen, nach den Ansprüchen der verwendeten Materialien und auch nach den Bestimmungen der jeweiligen Friedhofsordnung. Natürlich erhalten Sie vorab einen verbindlichen Kostenvoranschlag.

Grabmalvorsorge

Ein Grabmalvorsorgevertrag gibt Ihnen die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten die Gestaltung, Pflege und Finanzierung Ihrer Grabstelle zu regeln.
Dazu gehört:

  • Auswahl von Grabmal und Inschrift
  • Errichtung des Grabmals
  • Instandhaltung & Pflege

Dabei können Sie natürlich wählen, ob Sie das komplette Paket oder nur eine der genannten Leistungen in Anspruch nehmen möchten. Die Ausführung der Arbeiten unterliegt der Kontrolle der Dauergrabpflegegesellschaft Sächsischer Friedhofsgärtner.